1) GELTUNGSBEREICH: Die Bedingungen gelten für alle Lieferungen, Leistungen und Angebote des Verkäufers. Sie gelten mit Zugang bei unserem Abnehmer als verbindlich vereinbart. Der Auftraggeber verzichtet auf die Geltendmachung eigener Einkaufsbedingungen. Abweichende Bedingungen, die wir nicht ausdrücklich schriftlich anerkennen, sind für uns unverbindlich. An unser Angebot sind wir 30 Tage ab Ausstellungsdatum gebunden. Im Zweifelsfall gilt österreichisches Recht.
2) PREISE: Alle Preise verstehen sich freibleibend inkl. 20% MWSt.. Der Berechung werden die am Tag des Kaufabschlusses geltenden Preislisten zugrunde gelegt. Preise für akustische Tasteninstrumente gelten immer inkl. Transport (innerhalb von Graz und Graz-Umgebung bzw. wenn genannt Steiermark). Bei Lieferung in andere Regionen, Bundesländer oder ins Ausland erstellen wir gerne ein detailiertes Angebot. Die Preise für E-Pianos und Zubehör sind Abholpreise (Auf Wunsch organisieren wir gerne gegen Aufpreis den Versand). Kommissionsverkäufe enthalten keine Mehrwertsteuer. Aktionspreise sind nur gültig bei Sofortkauf. Bei Mietkauf gelten die aktuellen Listenpreise. Allfällige Zusatzvereinbarungen sind nur in schriftlicher Form gültig.
3) ZAHLUNG: Wechsel und Schecks gelten erst mit der Einlösung der Zahlung. Der Rechnungsbetrag ist binnen 7 Tagen ab Rechnungseingang ohne jeden Abzug und spesenfrei zu bezahlen. Im Falle des Zahlungsverzuges werden für die erste Mahnung ein Betrag von 7 Euro in Rechnung gestellt. Für die zweite Mahnung wird ein Betrag von 10 Euro berechnet. Bei Nichtbeachtung der zweiten Mahnung wird zur Einbringung der offenen Forderung unsere Rechtsvertretung beauftragt.4) LIEFERBEDINGUNGEN: Für Transportschäden wird nicht gehaftet. Der Verkäufer tritt dem Käufer auf dessen Verlangen diesbezügliche Ansprüche gegen den Transportunternehmer ab. Art und Ausmaß von Ansprüchen ergeben sich aus den Geschäftsbedingungen des Transportunternehmens.
5) EIGENTUMSVORBEHALT: Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises samt jedwedem Anhang im Eigentum des Verkäufers. Als Bezahlung gilt der Eingang des Geldwertes bei uns. Bei Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungsfristen stimmt der Käufer schon jetzt zu, dass der Vertrag aufgelöst wird und die Ware auf seine Kosten jederzeit abgeholt werden kann.
6) LEIHINSTRUMENTE für Konzerte sind grundsätzlich transportversichert. Für Schäden, welche am Instrument im Rahmen der Veranstaltung oder beim Bühnenumbau am Standort entstehen, haftet der Mieter. Eine Veranstaltungsvollkasko kann optional abgeschlossen werden.
7) GERICHTSSTAND: Zahl- und klagbar in Graz. Erfüllungsort Graz. Gerichtsstand Graz
8) VEREINE: Der Besteller übernimmt für die Bezahlung die persönliche Haftung
9) Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Inhalte externer Links. Für den Inhalt der verlinkten Seite sind ausschließlich deren BetreiberInnen verantwortlich.